Malaysia Visum – Infos über die Einreisebestimmungen

 

Brauche ich ein Visum für Malaysia? Während der Reiseplanung stellen sich bestimmt viele Urlauber diese Frage.  Im folgenden werde ich Ihnen das Malaysia Visum für Touristen und die Einreisebestimmungen genauer erläutern.



Malaysische Flagge und Malaysia Visum

Die Visabestimmungen für Malaysia.
Für Deutsche, Österreicher und schweizer Staatsangehörige besteht (wie für die meisten Europäer) keine Visumspflicht bei einem Urlaubs-Aufenthalt, ohne Berufstätigkeit, von bis zu 90 Tagen pro Kalenderjahr. Dieser Visa Typ wird als “Single Entry Visa” bezeichnet.

Ausnahme bei der Einreise nach Malaysia: Der ostmalaysische Bundesstaat Sarawak auf Borneo gewährt nur ein 30-tägiges Malaysia Visum für Touristen.

Die Einreise ist mit folgenden Dokumenten möglich:
gültiger Reisepass für Erwachsene oder Kinderreisepass für Kinder, diese müssen noch mindestens  sechs Monate über die Reise hinaus gültig sein. Ausserdem sollten noch genügend freie Seiten für den Visa Eintrag zur Verfügung stehen.

Sie erhalten bei Einreise ein Malaysia Touristenvisum in Ihren Pass gestempelt, ganz ohne lästigen Papierkram.

Es entstehen keine Kosten für ein Malaysia Visum

Es wird allerdings eine Passenger Service Charge (kurz PSC), früher auch als “Flughafen-Steuer” bekannt, von abfliegenden Passagieren verlangt. Die PSC wird über die Fluggesellschaften abgewickelt und Sie zahlen diese bereits beim Kauf des Flugtickets.

Die Kosten belaufen sich z.B. auf 65 RM wenn Sie vom KLIA zu ausländischen Zielen abfliegen. Vom KLIA2 belaufen sich die Kosten auf 32 RM bei internationalen Reisenzielen, und 6 RM bei Inlandsflügen.

In einigen Regionen Malaysias wird auch eine “Local Government Fee” oder “Tourism Promotion Fee” verlangt (ähnlich der Kurtaxe) die vor Ort im Hotel zu entrichten ist aber keine Gebühren für ein Malaysia Visum. Die Kosten betragen auf Langkawi je nach Hoteltyp 3RM pro Tag in einem 3 oder 4* Hotel und 5RM in einem 5* Hotel. Im Bundesstaat Malacca berechnet man generell 2RM pro Übernachtung und auf Penang verlangt die Regierung 2RM für 3* und weniger und 3RM für 4 und 5 Sterne Hotels.

Die Visabedingungen und Dauer des Aufenthaltes für andere Länder ersehen Sie hier:

Einreisebestimmungen Malaysia

Foto danke an: “Albatalad” Lizenz: CC BY-SA 3.0

 

Achtung wichtige Reiseinfo zum Visa Run Malaysia

Ich lese immer noch auf verschiedenen Webseiten den Tipp, das man durch kurzzeitige 1-3 tägige Ausreise (Visa Run) in ein Nachbarland, z.B. nach Singapur oder Thailand, und Wiedereinreise nach Malaysia die Aufenthaltsdauer verlängern kann.



Dies war in der Tat in den vergangenen Jahren noch gängige Praxis bei vielen Langzeiturlaubern und Expats, die Situation hat sich aber grundlegend geändert! Es mag in vereinzelten Fällen vielleicht noch gut gehen, aber ich weiß von mehreren Fällen, auch aus meinem eigenen Bekanntenkreis, das nun strenger kontrolliert wird. Mit viel Überredungsgeschick und Einschaltung eines Visa-Agenten konnte erreicht werden, dass die Zwangsausweisung um eine Woche aufgeschoben wurde, um noch wichtige persönliche Angelegenheiten zu regeln. In einem anderen Fall wurde ein schweizer Ehepaar, auf dem Flughafen gleich für mehrere Tage vor der Ausweisung festgehalten.

Tipp: Machen Sie sich vor Abreise unbedingt Kopien Ihrer Reisedokumente. Wenn Sie in Malaysia unterwegs sind tragen Sie die Ausweiskopien bei sich und lassen Sie die Originale im Hotelsafe.

Wichtig bei den Visabestimmungen für Malaysia:

Alle Reisende müssen für ihre Wiederausreise auf Nachfrage eine Rückflug- oder Weiterreiseticket  vorweisen können. Offiziell wird auch der Nachweis über genügend finanzielle Mittel verlangt, um den Aufenthalt in Malaysia finanzieren zu können. Allerdings weiß ich noch von keinem Fall, wo dieser Nachweis bei Einreise wirklich vorgezeigt werden musste.

Im Rahmen der Erfassung der Daten von Einreisenden werden seit dem 1. Juni 2011 generell die Fingerabdrücke beider Zeigefinger von einreisenden Ausländern erhoben.

Ausnahmen gibt es für Kinder unter 12 Jahren, Inhaber von Diplomatenpässen, Besucher bei denen die Abnahme der Fingerabdrücke unmöglich ist, da sie keine haben, und bei hochrangigen Besucher mit zuvor eingeholter Zustimmung der Einwanderungsbehörde.

Malaysia Zoll – was Sie wissen sollten:
Die Zollbestimmungen Malaysia erlauben die zollfreie Einfuhr für Dinge des persönlichen Gebrauchs, 200 Zigaretten oder 50 Zigarren oder oder 225 Gramm Tabak, sowie 1 Liter Alkohol.  Die Landeswährung Ringit darf nur bis zu einem Betrag von 1.000 MYR eingeführt werden. Bei ausländischen Währungen gibt es keine Beschränkung. Beträge über 2.500 USD müssen allerdings bei der Einreise deklariert werden. Der Umtausch von Euro ist in Malaysia problemlos möglich.

Streng verboten ist  allerdings die Einfuhr von Drogen (es drohen drakonische Strafen bis hin zur Todesstrafe). Verboten ist auch die Einfuhr von pornographischer Literatur nach Malaysia.

Diplomatische Vertretungen in Malaysia

Deutsche Botschaft Malaysia
26th Floor Menara Tan & Tan, 207, Jalan Tun Razak, 50400 Kuala Lumpur
Tel: 0060-3-2170 9666 (aus dem Ausland) 03-2170 9666 (innerhalb Malaysias)
Webseite: http://www.kuala-lumpur.diplo.de/Vertretung/kualalumpur/de/Startseite.html

Botschaft der Republik Österreich
Suite 10.1-2, Level 10, Wisma Goldhill, 67, Jalan Raja Chulan, 50200 Kuala Lumpur
Telefon: 0060-3-205 700 20 (aus dem Ausland) 03-205 700 20 (innerhalb Malaysias)
E-Mail: kuala-lumpur-ob(at)bmeia.gv.at
Webseite: http://www.aussenministerium.at/kualalumpur

Botschaft der Schweiz
16, Persiaran Madge, 55000 Kuala Lumpur
Telefon 0060 3 21 48 06 22 (aus dem Ausland) 03-21 48 06 22 (innerhalb Malaysias)
Email: kua.vertretung@eda.admin.ch
Webseite: http://www.eda.admin.ch/kualalumpur

Wie Sie ein Arbeitsvisum oder ein anderes Visum für Malaysia beantragen lesen Sie hier.